Schutzrechtsverletzung durch Nichtzustellung


Disclaimer:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung,
zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen,
gebrauch,daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!!
Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB).
und allen anderen,
insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten,
Einfällen und Ideen,
auf die, die Leute kommen,
die nichts anderes im Sinne haben,
als mir die freie Meinungsäußerung,
in Form dieser Tatsachenberichte,
hier im Internet zu sabotieren!!!
Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft,
handelt nicht in meinem Sinne!
Ich habe hier viel mehr zu fürchten,
daß man mir hier ganz gezielt
und auf diesem Wege,
damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt,
die Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung,
sabotieren,verhindern und unterbinden will.

Hier wurde dieses Schreiben nicht zugestellt.
Hier der zurückgesendete Briefumschlag:
briefumschlag-ruecksendung-bewerbung-butschies
Hier habe ich in der letzten Zeit,
eine ungewöhnlich hohe Anzahl,
an Bewerbungen,
die ich an Firmen versendet habe,
als unzustellbar,
zurückgesendet bekommen.
Screenshots der Internetseite des Adressaten,
aus denen hervorgeht,
daß die Adresse aktuell ist
und die Firma noch existent:
screensh-ints-butschies
screensh-ints-butschies-1
Meine Anzeige:
anz-a-d-sttsanw-bs_bew-buts-v-15-12-2014.
anz-a-d-sttsanw-bs_bew-buts-v-15-12-2014-fxdbl.
Die Antwort der Staw-Braunschweig:
antwschr-d-staw-bs-v-18-12-2014
Hier nun ein Foto der Situation,
des Betriebsgebäudes vor Ort.

Aufgrund der Tatsache,
daß hier dieser Schuttberg vor der Tür liegt,
ist natürlich ein Zustellen,
für den Zusteller,
nicht zumutbar.
Die Bewerbung habe ich am 30-11-2014 versendet
und habe ich am 10-12-2014 zurückgesendet bekommen.
Das Foto habe ich einige Zeit danach angefertigt.
Sollte dieser Schuttberg
zu dem Zeitpunkt,
als ich die Bewerbung versendet hatte,
noch nicht existent gewesen sein,
hätte das Schreiben
zugestellt werden müssen,
unabhängig von der Frage,
ob der Betrieb,
noch angemeldet war,
oder nicht,
da ja trotzdem,
von dem Adressaten,
auf die Bewerbung
hätte geantwortet,
werden können!!!



Zeugen gesucht!
Falls jemand zu dieser Sache etwas weiß,
bitte melden!
Danke!

Letzte Aktualisierung am:11-04-2015


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